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   VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12   

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VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12 (https://dejure.org/2013,1126)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06.02.2013 - 11 A 4259/12 (https://dejure.org/2013,1126)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 11 A 4259/12 (https://dejure.org/2013,1126)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 09.03.2012 - 4 VAs 10/12

    Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Der Kläger müsste also zunächst auf eine Beseitigung des derzeit aus § 456a StPO folgenden Abschiebungshindernisses hinwirken, in dem er bei der zuständigen Staatsanwaltschaft das Absehen von der Vollstreckung der Maßregel nach dieser Norm beantragt (vgl. zur Antragsbefugnis des Betroffenen etwa KG, Beschluss vom 9. März 2012 - 4 VAs 10/12 u.a. -, juris Rn. 1; Appl, Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 456a Rn. 3a).

    Wird der Antrag abgelehnt, stünde ihm dagegen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach §§ 23 ff. EGGVG offen (vgl. KG, Beschluss vom 9. März 2012 - 4 VAs 10/12 u.a. -, juris Rn. 2; Appl, aaO., § 456a Rn. 5).

    Die vorgenannten Aspekte können allerdings von der Staatsanwaltschaft bzw. den Strafvollstreckungsgerichten bei ihrer Entscheidung, ob ein Absehen von der weiteren Vollstreckung der Maßregel verantwortbar ist, berücksichtigt werden (vgl. KG, Beschluss vom 9. März 2012 - 4 VAs 10/12 u.a. -, juris Rn. 7; bezogen auf § 67d Abs. 2 StGB auch OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 1989 - 1 Ws 183/89 -, NStZ 1989, 589 f. - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 03.11.2006 - 19 CE 06.1687

    Unionsbürger - Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts -

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Jedenfalls bei inhaftierten oder in anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen untergebrachten Ausländern ist es aber nicht ausgeschlossen, dass ihnen ein subjektiver Rechtsanspruch gegen die Ausländerbehörde auf unverzügliche Abschiebung zusteht (so stillschweigend auch VGH München, Beschluss vom 3. November 2006 - 19 CE 06.1687 -, juris, wo einem entsprechenden Antrag eines Ausländers nach § 123 VwGO stattgegeben wurde).

    Erst wenn die Staatsanwaltschaft (gegebenenfalls nach Verpflichtung durch das Oberlandesgericht) von der Vollstreckung der Maßregel gem. § 456a StPO mit Wirkung zum Zeitpunkt der Abschiebung absieht, hat der Kläger - das Vorliegen der übrigen Abschiebungsvoraussetzungen unterstellt - einen verwaltungsgerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen die Ausländerbehörde, unverzüglich abgeschoben zu werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. November 2011 - 19 CE 06.1687 - juris).

  • BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05

    Beendigung des Maßregelvollzuges wegen bestandskräftiger Ausweisung

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Denn § 456a Abs. 1 StPO bezieht sich nach seinem ausdrücklichen Wortlaut unterschiedslos sowohl auf Freiheitsstrafe als auch auf Maßregeln der Sicherung und Besserung (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. November 2005 - 2 BvR 1368/05 - juris Rn. 7; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 Ws 316/00, StV 2001, 25 f.).
  • VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07

    Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Hinblick auf eine

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Vor dem Absehen von der Vollstreckung nach § 456a StPO hindert der staatliche Vollstreckungsanspruch objektiv-rechtlich die Abschiebung (VGH Kassel, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 7 TG 1849/07 -, juris Rn. 3; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 31. Oktober 2011 - Au 6 K 10.1896 -, juris Rn. 24, wonach eine Inhaftierung einen Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG begründen kann).
  • OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04

    Fiskalisches Interesse an der Vermeidung weiterer Strafvollstreckung begründet

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Der Regelung des § 456a StPO kann mittelbar entnommen werden, dass ein Ausländer, gegen den eine freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung und Besserung vollstreckt wird, von der Ausländerbehörde nur abgeschoben werden darf, wenn die Vollstreckungsbehörde von der weiteren Vollstreckung absieht (vgl. Gutmann, in: GK-AufenthG, § 72 Rn. 40; OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2005 - 4 Bs 518/04 -, InfAuslR 2005, 198 ff. - zit. nach juris Rn. 25; vgl. ferner VG München, Beschluss vom 12. September 2006 - M 10 E 06.2717 - juris Rn. 18 f.; VG Braunschweig, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 5 B 623/05 -, juris Rn. 26, wo die fehlende Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 456a StPO als der Abschiebung entgegenstehendes Hindernis bezeichnet wird).
  • VG Freiburg, 16.01.2004 - 1 K 560/02

    Keine Ausweisung eines Unionsbürgers wegen endogener Psychose.

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Gleiches gilt für die Gefahr weiterer Rechtsgutsverletzungen in Polen, denn es ist gerade das Wesen ausländerrechtlicher Ordnungsmaßnahmen, die vom Ausländer ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit sowie die Verantwortlichkeit für deren Bekämpfung in den Heimatstaat des Ausländers zu verlagern (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 16. Januar 2004 - 1 K 560/02 - juris Rn. 16).
  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 480/08

    Mann nach Messerattacke auf ICE-Schaffnerin vor Gericht

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Klägers mit Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 480/08 - zurück.
  • VG Braunschweig, 16.02.2006 - 5 B 623/05

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Der Regelung des § 456a StPO kann mittelbar entnommen werden, dass ein Ausländer, gegen den eine freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung und Besserung vollstreckt wird, von der Ausländerbehörde nur abgeschoben werden darf, wenn die Vollstreckungsbehörde von der weiteren Vollstreckung absieht (vgl. Gutmann, in: GK-AufenthG, § 72 Rn. 40; OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2005 - 4 Bs 518/04 -, InfAuslR 2005, 198 ff. - zit. nach juris Rn. 25; vgl. ferner VG München, Beschluss vom 12. September 2006 - M 10 E 06.2717 - juris Rn. 18 f.; VG Braunschweig, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 5 B 623/05 -, juris Rn. 26, wo die fehlende Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 456a StPO als der Abschiebung entgegenstehendes Hindernis bezeichnet wird).
  • LG Lüneburg, 02.07.2008 - 27 Ks 4/08

    Mann nach Messerattacke auf ICE-Schaffnerin vor Gericht

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Das Landgericht Lüneburg qualifizierte diese Tat in seinem Urteil vom 2. Juli 2008 - 27 Ks 4/08 - als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sprach den Kläger jedoch wegen Schuldunfähigkeit frei.
  • VG Augsburg, 31.10.2011 - Au 6 K 10.1896

    Erteilung einer Duldung; rechtliches Abschiebungshindernis (verneint); Befristung

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
    Vor dem Absehen von der Vollstreckung nach § 456a StPO hindert der staatliche Vollstreckungsanspruch objektiv-rechtlich die Abschiebung (VGH Kassel, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 7 TG 1849/07 -, juris Rn. 3; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 31. Oktober 2011 - Au 6 K 10.1896 -, juris Rn. 24, wonach eine Inhaftierung einen Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG begründen kann).
  • OLG Celle, 25.07.1989 - 1 Ws 183/89
  • OLG Oldenburg, 29.06.2000 - 1 Ws 316/00
  • VG München, 12.09.2006 - M 10 E 06.2717
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 11 M 18.15

    Prozesskostenhilfe gegen die Ausweisung eines psychisch kranken türkischen

    Ein objektiv-rechtliches Abschiebungshindernis begründet zudem der Umstand, dass eine Ausreise oder Abschiebung des Klägers derzeit mangels Vorliegens einer Entscheidung der Maßregelvollzugsbehörde über ein Absehen von der Vollstreckung des Maßregelvollzugs gemäß § 456a StPO nicht möglich ist (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 6. Februar 2013 - 11 A 4259/12 -, juris Rz. 21 m.w.N.).
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20

    Abschiebungsandrohung; Beschluss vom 21.10.2020 - posttraumatische

    Freiheitsstrafe vollstreckt wird, von der Ausländerbehörde nur abgeschoben werden darf, wenn die Vollstreckungsbehörde von der weiteren Vollstreckung absieht (VG München, Beschluss vom 12. September 2006 - M 10 E 06.2717 -, Rn. 18; VG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 06. Februar 2013 - 11 A 4259/12 -, Rn. 21, jeweils juris).
  • VG Braunschweig, 27.02.2013 - 5 A 38/12

    Antragsbefugnis; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; BVL;

    Die in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis ist gegeben (vgl. zu diesem Erfordernis im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage VG Oldenburg, U. v. 06.02.2013 - 11 A 4259/12 -, juris Rn. 17; v. Albedyll in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 5. Aufl., § 42 Rn. 118), weil der Klägerin der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch möglicherweise zusteht.
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